Die finanzwirtschaftlichen Kriterien „Rentabilität“, „Liquidität“, „Unabhängigkeit“ und „Unternehmenssicherung“ stehen bei der betriebswirtschaftlichen Beratung durch unsere erfahrenen Unternehmensberater im Mittelpunkt. Die Priorität der einzelnen Kriterien bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen anhand der aktuellen wirtschaftlichen Situation.
Im Rahmen unserer Unternehmensberatung übernehmen wir für Sie die Diagnose und fachgerechte Analyse möglicher Schwachstellen in Ihrem Unternehmen. Unsere Unternehmensberater sowohl aus dem Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen als auch national und international machen Risikopotentiale und Stärken Ihres Unternehmens transparent und erarbeiten Maßnahmen zur Gegensteuerung von Fehlentwicklungen.
Unsere Unternehmensberater erstellen für Sie ein Steuerungs- und Koordinationskonzept zur Unterstützung der Geschäftsleitung und der führungsverantwortlichen Stellen bei der ergebnisorientierten Planung und Umsetzung der unternehmerischen Aktivitäten. Dadurch kann abgesichert werden, dass Ihr gesamtes Unternehmen effizient auf die vorgegebenen Ziele hinarbeitet. Die Implementierung wertorientierter Steuerungsgrößen erlaubt Ihnen den Wert Ihres Unternehmens zu maximieren und frühzeitig notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Überlegen Sie, Ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen? Wir erarbeiten für Sie Konzepte und Lösungen, um dieses Vorhaben zu realisieren, zeigen Ihnen aber auch Chancen und Risiken von diesem auf, die Sie in Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen können. Auch die Folgen für Sie persönlich werden genau analysiert und Ihnen dargelegt.
Möchten Sie die Rentabilität Ihres Unternehmens weiter steigern, dann lassen Sie uns die einzelnen Prozesse im Rahmen unserer Unternehmensberatung genau unter die Lupe nehmen. Wir analysieren den Ablauf der Prozesse in Ihrem Unternehmen, beseitigen die Schwachstellen und stellen für Sie ein Konzept zur weiteren Optimierung auf, damit Sie in Zukunft noch erfolgreicher arbeiten können.
Ein von uns implementiertes Früherkennungssystem erlaubt Ihnen, rechtzeitig die Eintrittswahrscheinlichkeit und die potentielle Schadenshöhe genau definierter Risiken einzuschätzen. So können Sie gezielte Maßnahmen zur Beseitigung und Begrenzung dieser Risiken ergreifen. Unsere Unternehmensberatung unterstützt Sie aktiv im Umgang mit Risiken und zeigen Ihnen die jeweils geeigneten Handlungsalternativen auf: von der Risikodiversifikation über die Risikoabsicherung zur Risikovermeidung. Dabei fokussieren wir uns stets auf die Kosten und den Nutzen dieser Maßnahmen.
Bei Unternehmensbewertungen, insbesondere im Vorfeld von Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen ganzer Unternehmen bzw. Beteiligungen, gehen unsere Unternehmensberater aufgrund langjähriger Erfahrung praxisorientiert vor und gelangen zu realistischen Ergebnissen. Gleichzeitig leisten wir mit unseren wissenschaftlichen Veröffentlichungen und empirischen Untersuchungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Unternehmensbewertung in Theorie und Praxis. Gerichte beauftragen uns daher als Sachverständige zur Ermittlung angemessener Abfindungen bei Verschmelzungen, Ergebnisabführungsverträgen, Eingliederungen, Rechtsformwechseln und sonstigen Strukturmaßnahmen.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.