Ob eigentümer- oder managementgeführt, Unternehmen sind heute tagtäglich mit einer Vielzahl von Herausforderungen und ständig wechselnden Rahmenbedingungen konfrontiert, die es durch kluge, strukturierte und verantwortungsvolle unternehmerische Entscheidungen zu meistern gilt. Hierbei stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner auf Augenhöhe zur Seite und unterstützen Sie, damit Ihr zentrales Ziel nachhaltig erreicht wird: Der Erfolg des Unternehmens, für das Sie Verantwortung tragen.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.
Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.