Traditionell blicken wir in unseren einleitenden Worten zu unserem Jahresrundschreiben auf die Ereignisse des zu Ende gehenden Jahres zurück und verbinden dies mit einem Ausblick.
Wir wollen dieses Jahr unseren Schwerpunkt stärker auf den Ausblick und die Zukunft richten und den Versuch wagen, diesen mit einer optimistischen Grundeinstellung anzugehen.
Lesen Sie hier unsere Gedanken zum Jahreswechsel.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wenn Sie unser vollständiges Jahresrundschreiben erhalten wollen.
Weiteres aus Aktuelles/News
Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.
Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.