Die Reform der Grundsteuer war vom Bundesverfassungsgericht erzwungen worden. Die Karlsruher Richter kamen mit Urteil vom 10.04.2018 zu der Auffassung, dass die gängige Praxis bei der Erhebung der Abgabe mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz unvereinbar sei – gleichartige Grundstücke würden unterschiedlich bewertet.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Handlungsfrist zur Reformierung der Grundsteuer bis zum 31.12.2019 eingeräumt. Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat grünes Licht für die Reform der Grundsteuer gegeben. Die Länderkammer beschloss mit den Stimmen aller Bundesländer die dafür nötige Änderung des Grundgesetzes und votierte anschließend auch mehrheitlich für das Gesetz zur Reform der Grundsteuer.
Mitte Oktober hatte das Gesetz bereits den Bundestag passiert. Die Steuer wird damit ab dem Jahr 2025 nach einem neuen System berechnet. Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt erfolgt zum 01.01.2022. Auf diesen Zeitpunkt erfolgt die erstmalige Feststellung der neuen Grundsteuerwerte (ehedem: Einheitswerte). Die erstmalige Anwendung des neuen Rechts erfolgt zur Hauptveranlagung zum 01.01.2025.
Das Coronavirus hält unseren Alltag nach wie vor fest im Griff. In dieser Sammlung finden Sie alle unsere Beiträge, die wir für Sie recherchiert und veröffentlicht haben.
Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass Herr Dr. Michael J. Munkert in der Wahlgruppe …
Seit dem Jahr 1995 wurde der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Seither …