Ein Gebietsverkaufsleiter arbeitete regelmäßig im Homeoffice. Im Jahr 2018 stürzte er auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Er erlitt dabei einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Es liege kein Arbeitsunfall vor, denn der Sturz habe sich im häuslichen Wirkungskreis und nicht auf einem versicherten Weg ereignet.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage des Gebietsverkaufsleiters ab. Die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles lägen nicht vor. Der zurückgelegte Weg sei weder als Weg nach dem Ort der Tätigkeit (wege)unfallversichert, noch als versicherter Betriebsweg anzusehen. Bei der Wegeunfallversicherung beginne der Versicherungsschutz erst mit dem Durchschreiten der Haustür des Gebäudes. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts könne ein im Homeoffice Beschäftigter niemals innerhalb des Hauses bzw. innerhalb der Wohnung auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert sein. Des Weiteren scheide die Annahme eines Betriebsweges aus, da es sich dabei um Strecken, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt würden handeln müsse.
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Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern
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