Sie suchen einen Steuerberater in Nürnberg? Sie arbeiten regional, national oder sogar international? Wir als Steuerberater aus Nürnberg unterstützen Sie gerne!
Zukunft gestalten. Werte schaffen. | Als Steuerberater geht es uns in der Steuerberatung nicht um die Minimierung Ihrer Steuern, sondern um die Maximierung Ihres Einkommens und Vermögens. Uns als Steuerberatungsgesellschaft interessiert weniger die Beurteilung bereits abgeschlossener Sachverhalte, wichtiger ist uns Ihre Beratung und Gestaltung bei zukünftigen steuerlichen Sachverhalten. In Steuerrechtsfragen vermeiden wir aussichtslose Auseinandersetzungen, scheuen uns jedoch nicht davor, wenn es notwendig ist, die Interessen der Mandanten unserer Steuerkanzlei auch vor den Finanzgerichten zu vertreten.
Optimieren Sie gemeinsam mit uns Ihre Steuerbelastung. Als Steuerberatungsgesellschaft aus dem Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen analysieren wir für Sie Ihre Steuerunterlagen und finden Lösungen für eine Reduktion Ihrer Steuerbelastung. Durch die Berücksichtigung Ihrer privaten Verhältnisse können wir eine Mehrfachbelastung ausschließen. Im Rahmen unserer Gestaltungsberatung vermeiden wir, abgeschlossene Sachverhalte lediglich zu deklarieren. Stattdessen steuern wir sie aktiv im Voraus. In Zweifelsfällen sichern wir aufkommende Fragen zur Ihrer Steuererklärung durch die Einholung einer verbindlichen Auskunft ab.
Profitieren Sie außerdem von den Vorteilen der Digitalisierung. Mit Hilfe der Online-Anwendung DATEV Meine Steuern können wir Ihre Steuererklärung (nahezu) papierlos bearbeiten. Wie das funktioniert? Ganz einfach: Mit DATEV Meine Steuern können
Wir engagieren uns für Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Reduktion Ihrer Steuerbelastung. Lässt sich keine Ihren Interessen entsprechende Einigung mit den Finanzbehörden erzielen, setzen wir Ihre Rechte vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof durch. Dabei wägen wir stets die Kosten und den Nutzen gerichtlicher Auseinandersetzungen sowie die damit verbundene Rechtsunsicherheit gegeneinander ab.
Unsere erfahrenen Steuerberater verstehen es als ihre Aufgabe, gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Lösung Ihrer wirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen zu erarbeiten und somit den Erfolg Ihres Unternehmens auch in der Zukunft zu sichern. Das Know-how und die Erfahrungen unserer Steuerkanzlei setzen wir gezielt zur Maximierung Ihres Nachsteuer-Einkommens ein. Dabei haben wir stets nicht nur sämtliche Steuerarten im Blick, sondern auch die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Wechselwirkungen. Das Ziel unserer Steuerberatung ist es, auf Grund einer gesamtheitlich ausgerichteten, aktiven Mandatsbetreuung Ihr vertrauensvoller und dauerhafter Partner für Ihre Steuerstrategien zu sein. Dementsprechend legen wir Wert auf intensiven persönlichen Kontakt, individuelle Beratung und nehmen uns Zeit für Ihren besonderen Bedarf.
Unsere FachberaterInnen für Internationales Steuerrecht stehen unseren Mandanten aus dem In- und Ausland für steuerliche Implikationen ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie z. B. bei Fragen um das Doppelbesteuerungsabkommen (kurz DBA), bei der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung, der Verrechnungspreisdokumentation oder bei Themen rund um die Verrechnungspreise, insbesondere im Rahmen der Begleitung bei Betriebsprüfungen im internationalen Bereich.
Im Rahmen der Buchhaltung streben wir ein bilanznahes Ergebnis an. Monatlich werden Abschreibungen, Abgrenzungen und – nach Möglichkeit – Bestandsveränderungen verarbeitet. Wir betrachten die Buchhaltung nicht als lästiges Übel und Voraussetzung für Steuererklärungen, sondern als Fundament unternehmerischer Entscheidungen. Wir bieten Ihnen mit „Unternehmen online“ die digitale Belegbuchhaltung an – so haben sowohl Sie als auch unser Steuerbüro in Nürnberg jederzeit die gebuchten Belege elektronisch verfügbar.
Ergänzend zu den üblichen monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen erhalten Sie von unseren Steuerberatern einen Controlling-Report zur unterjährigen Planung und Steuerung. Dieser beinhaltet auch einen Branchenvergleich – so sehen Sie sofort, wie erfolgreich Sie im Vergleich zu Ihren Wettbewerbern sind. Unsere Buchhaltung dient gleichzeitig als Ausgangsbasis für eine aussagekräftige Kostenrechnung, die wir für Sie einrichten und up to date halten.
Gerne übernehmen wir für Sie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter. Wir erstellen diese nach den lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen. Wir betreuen für Sie die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen bei uns im Haus. Damit Ihre Mitarbeiter mehr „Netto“ vom Bruttolohn erhalten, beraten wir Sie zu den Möglichkeiten steuer- und sozialversicherungsfreier Bezüge, wie Job-Ticket, Kindergartenzuschüsse etc.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der von der Finanzverwaltung geforderten geschlossenen Verfahrensdokumentation. Aus der Verfahrensdokumentation sollen der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sein, um die Ordnungsmäßigkeit der (elektronischen) Bücher und sonstigen Aufzeichnungen sicherzustellen. Dabei enthalten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ die Darlegungen der Sicht der Finanzverwaltung, wie die handelsrechtlich entstandenen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht bei Einsatz von IT-Systemen auszulegen sind.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.