Eines unserer Spezialgebiete ist die ganzheitliche Beratung von Immobilienunternehmen und Bauträgern.
Unser Beratungsangebot reicht von der Investitions-/Finanzierungsberatung über die Immobilienbewertung, der steuerlichen Optimierung von Immobilienkäufen/-verkäufen und der Vertragsgestaltung bis zum Immobilienmanagement.
Gerade bei Bauträgern und Immobilienprojektgesellschaften kommt der steueroptimierten Gestaltung eine erhebliche Bedeutung zu. So gilt es, nicht abzugsfähige Vorsteuern und unnötige Grunderwerbsteuern zu vermeiden. Im Projektgeschäft ist eine vorausschauende Steuerplanung wichtig, um eine Verlustverrechnung zu ermöglichen und nicht zum Opfer der Mindestbesteuerung zu werden. Erfolgreiche Steueroptimierung setzt dabei bereits bei der Rechtsformwahl und Unternehmensgruppenstrukturierung sowie in der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen an.
Unsere Stärke liegt in der ganzheitlichen Sichtweise Ihrer Immobilienangelegenheiten. Keinesfalls sehen wir den Immobilienerwerb ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten. Wir verfügen über langjährige umfangreiche Erfahrungen in der Beratung beim Erwerb von Immobilien und deren Bebauung. Für die Nutzung und Verwertung von Grundbesitz prüfen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Verhandlungsführung.
Bei Immobilienbewertungen arbeiten wir mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eng zusammen. Wir gehen praxisorientiert vor und gelangen zu realistischen Ergebnissen. In der Bewertung von Immobilien nach steuerlichen Bewertungsvorschriften haben wir eigene spezialisierte Mitarbeiter mit umfangreichen Erfahrungen.
Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung bei Immobilientransaktionen bzw. übernehmen diese auf Wunsch vollständig. Wir beschränken uns nicht auf eine nur formaljuristische Betrachtungsweise, sondern setzen Ihre wirtschaftlichen Interessen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen steueroptimal um. Bei komplexen Transaktionen arbeiten wir im rechtlichen Bereich mit spezialisierten Kollegen im In- und Ausland zusammen.
Gemäß § 16 MaBV haben Bauträger die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen. Diese MaBV-Prüfungen können wir für Sie durchführen.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € geht im WS 2024/2025 an Frau Theresa Dotterweich.
Ein Ausblick – warum wir wieder mehr Optimismus wagen sollten
Wenn eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen wurde, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.