steuerberatung-bautraeger-nuernberg

Visionen teilen. Ideen voranbringen.
Immobiliengesellschaften & Bauträger

Spezialberatung für Immobiliengesellschaften und Bauträger

Eines unserer Spezialgebiete ist die ganzheitliche Beratung von Immobilienunternehmen und Bauträgern.

Unser Beratungsangebot reicht von der Investitions-/Finanzierungsberatung über die Immobilienbewertung, der steuerlichen Optimierung von Immobilienkäufen/-verkäufen und der Vertragsgestaltung bis zum Immobilienmanagement.

Das können wir für Sie tun

Gerade bei Bauträgern und Immobilienprojektgesellschaften kommt der steueroptimierten Gestaltung eine erhebliche Bedeutung zu. So gilt es, nicht abzugsfähige Vorsteuern und unnötige Grunderwerbsteuern zu vermeiden. Im Projektgeschäft ist eine vorausschauende Steuerplanung wichtig, um eine Verlustverrechnung zu ermöglichen und nicht zum Opfer der Mindestbesteuerung zu werden. Erfolgreiche Steueroptimierung setzt dabei bereits bei der Rechtsformwahl und Unternehmensgruppenstrukturierung sowie in der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen an.

Unsere Stärke liegt in der ganzheitlichen Sichtweise Ihrer Immobilienangelegenheiten. Keinesfalls sehen wir den Immobilienerwerb ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten. Wir verfügen über langjährige umfangreiche Erfahrungen in der Beratung beim Erwerb von Immobilien und deren Bebauung. Für die Nutzung und Verwertung von Grundbesitz prüfen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Verhandlungsführung.

Bei Immobilienbewertungen arbeiten wir mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eng zusammen. Wir gehen praxisorientiert vor und gelangen zu realistischen Ergebnissen. In der Bewertung von Immobilien nach steuerlichen Bewertungsvorschriften haben wir eigene spezialisierte Mitarbeiter mit umfangreichen Erfahrungen.

Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung bei Immobilientransaktionen bzw. übernehmen diese auf Wunsch vollständig. Wir beschränken uns nicht auf eine nur formaljuristische Betrachtungsweise, sondern setzen Ihre wirtschaftlichen Interessen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen steueroptimal um. Bei komplexen Transaktionen arbeiten wir im rechtlichen Bereich mit spezialisierten Kollegen im In- und Ausland zusammen.

Gemäß § 16 MaBV haben Bauträger die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen. Diese MaBV-Prüfungen können wir für Sie durchführen.

Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!

jetzt termin anfragen

Weitere Schwerpunkte

Aktuelles/News: Das könnte Sie interessieren

01.02.2025

Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Für die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen ist das maßgeblich „auslösende Moment“ der Abschluss der Änderungsvereinbarung mit dem Kreditinstitut, mit welcher die Laufzeit des Darlehens verkürzt wird, was dann zum Anfall der Vorfälligkeitsentschädigungen führt.

01.02.2025

Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Leasingsonderzahlungen können bei beruflich genutzten Fahrzeugen nicht mehr vollständig im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden.

01.02.2025

KEVIN HELLER
Steuerberater

„Die Tätigkeit bei MUNKERT & PARTNER ist sehr vielseitig. Man lernt fast täglich etwas Neues dazu und hat einen großen Freiraum in der Ausübung seiner Tätigkeit.“