Am Donnerstag, den 21. Juli 2022 besuchten wir gemeinsam das Waldrestaurant Schießhaus in Nürnberg. Neben köstlichem Gegrillten und süßem Nachtisch hatten unsere Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, lustige Stunden beim Bogenschießen und Minigolf zu verbringen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Ihr Team von MUNKERT & PARTNER
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.
Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.