Sie suchen einen Rechtsanwalt in Nürnberg? Sie arbeiten regional, national oder sogar international? Wir als Rechtsanwälte aus Nürnberg unterstützen Sie gerne!
Zukunft gestalten. Werte schaffen. | Mit unserer ganzheitlichen Rechtsberatung sind wir vornehmlich im Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht tätig und entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen, um Sie bei der Optimierung und Umsetzung Ihrer Ziele voranzubringen. Dabei haben unsere Anwälte stets Ihre konkrete Situation vor Augen und mögliche künftige Entwicklungen im Blick. Dies gilt insbesondere im Bereich unserer Gestaltungsberatung, bei der wir sowohl wirtschaftliche als auch steuerliche Wechselwirkungen reflektieren, um frühzeitig Chancen und Risiken zu erkennen.
Neben der Konzeption von möglichen Gestaltungsmodellen und der Vertragserstellung stellen wir Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt auch bei deren Umsetzung und Durchsetzung zur Seite und unterstützen Sie kompetent und engagiert unter Abwägung der individuellen Chancen und Risiken. Wir verknüpfen gesellschaftsrechtliche Beratung mit Bilanzierung und Steuerberatung.
In gesellschaftsrechtlichen Fragen steht Ihnen unsere Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei von der Gründung bis zur Beendigung einer Gesellschaft in allen Fragen zur Seite. Dabei legen wir nicht nur Wert auf die optimale Rechtsform zum Zeitpunkt der Gründung, sondern hinterfragen künftige Auswirkungen – und das auch über den rechtlichen Tellerrand hinaus. Unsere Anwälte begleiten Sie insbesondere bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit Gesellschafterwechseln, Restrukturierungsvorhaben sowie im Bereich Handelsrecht wie beispielsweise der Unternehmenstransaktionen bzw. M&A. Auch Streitentscheidungen zwischen Gesellschaftern sowie zwischen Ihnen und der Gesellschaft, die Beendigung von Gesellschaften sowie der Ausschluss unliebsamer Gesellschafter gehören zu unseren Beratungsleistungen.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent in allen Fragen zum Steuerrecht. Bei der Gestaltung von besonderen Geschäftsvorfällen, wie Grundstücksgeschäften, Investitionen, Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Unternehmenskauf oder -nachfolge suchen wir für Sie einen steuerlich optimalen und rechtssicheren Weg.
Wir unterstützen Sie vor und während einer Betriebsprüfung, bei der Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und vor den Finanzgerichten.
Wir beraten bei allen für das Steuerrecht der Unternehmen relevanten Steuerarten. Steuerrecht berührt alle Rechtsformen und Branchen, deshalb gehören neben privatwirtschaftlichen Unternehmen auch öffentliche Unternehmen und Körperschaften sowie insbesondere gemeinnützige Einrichtungen zu unseren Mandanten.
Bei uns steht Ihnen jederzeit ein erfahrener Rechtsanwalt für Steuerrecht für alle Ihre Bedürfnisse und Fragen zur Seite.
Unsere Fachberaterinnen für Internationales Steuerrecht stehen unseren Mandanten aus dem In- und Ausland für steuerliche Implikationen ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie z. B. bei Fragen um das Doppelbesteuerungsabkommen (kurz DBA), bei der grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung, der Verrechnungspreisdokumentation oder bei Themen rund um die Verrechnungspreise, insbesondere im Rahmen der Begleitung bei Betriebsprüfungen im internationalen Bereich.
Der Bereich des Immobilienrechts umfasst zum Beispiel Grundstückskaufverträge. Dabei verstehen wir uns als Ihr interdisziplinärer Partner, der für Sie die Koordination von rechtlichen Vorgaben und steuerlichen Auswirkungen im Blick hat. Bei allen im Rahmen dieser Bereiche auftretenden Fragen und Problemen steht Ihnen jederzeit ein erfahrener Anwalt für Immobilienrecht unserer Kanzlei zur Verfügung. Selbstverständlich betreuen wir Sie auch bei der Verhandlung von Kreditverträgen. Dabei haben wir stets die wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick.
Zu einer verantwortungsvollen Lebensplanung gehört die rechtzeitige Regelung der Vermögensnachfolge. Eine vorausschauende und integrierte Beratung ist für uns selbstverständlich, ebenso wie der notwendige Blick auf Ihre Gesamtsituation. Wir helfen Ihnen bei der Konzeption der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und auf den Todesfall, bei der Sicherung Ihres Vermögens, bei der Ausnutzung von Steuervorteilen durch individuelle Erbschaftssteuermodelle sowie bei der richtigen Gestaltung von erbrechtlichen Verfügungen und Verträgen. Neben der Gestaltungsberatung unterstützt Sie ein Anwalt für Erbrecht im Rahmen von Erbauseinandersetzungen sowie Testamentsvollstrecker bei deren Tätigkeiten.
Ein Anwalt für Mietrecht betreut Sie insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit dem Entwurf von Gewerberaummietverträgen, Kündigungen, deren Durchsetzung oder Abwehr, Schadensersatzforderungen und Mieterhöhungen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei etwaigen sich anschließenden unvermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Das Beratungsangebot unserer Anwälte im Stiftungsrecht umfasst vor allem das Recht und die Beratung der selbstständigen und unselbstständigen Stiftung, familien- und unternehmensverbundenen Stiftungen sowie Publikums- und Immobilienprojektstiftungen. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise vor allem bei der beabsichtigten Stiftungsgründung und bei der Wahl der Stiftungsform. Wir übernehmen dabei für Sie die erforderliche Koordination zwischen Aufsichtsbehörde, Finanzverwaltung und – soweit erforderlich – dem beurkundenden Notariat. Des Weiteren ist von unseren Beratungsleistungen der Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sowie des Spendenrechts abgedeckt.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € geht im WS 2024/2025 an Frau Theresa Dotterweich.
Ein Ausblick – warum wir wieder mehr Optimismus wagen sollten
Wenn eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen wurde, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.