In unserer Kolumne „Die Köpfe unserer Kanzlei“ möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick hinter die Kanzleikulissen geben: Wer sind wir? Was macht uns aus? Woher kommen die einzelnen Kolleginnen und Kollegen?
Heute sprechen wir mit Rebecca Fischer, Prüfungsassistentin bei MUNKERT & PARTNER.
Nach meinem Abitur im Jahr 2012 habe ich ein Wirtschaftsrechtstudium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg begonnen. Da ich Jura schon immer spannend fand und gleichzeitig schon zu Schulzeiten in den Ferien in einer Controlling-Abteilung ausgeholfen habe, war dieses Studium die perfekte Wahl für mich. Zudem ist es meiner Meinung nach in vielen Jobs unerlässlich, in beiden Bereichen zumindest grundlegende Kenntnisse zu haben. Im Laufe des Studiums zeigt sich dann bei vielen Studenten, welche Disziplin ihnen eher liegt bzw. sie eher begeistert. So hat der eine Teil meiner Kommilitonen nach Absolvierung des Bachelors einen FACT- oder einen Wirtschaftsrecht-Master begonnen. Andere haben zum klassischen Jurastudium gewechselt, um doch noch die Anwaltslaufbahn einschlagen zu können. Ich habe nach einem Auslandssemester in Montpellier (Frankreich) im Wintersemester 2014/2015 mein Studium mit einem Bachelor of Laws im Sommer 2016 abgeschlossen. Direkt im Anschluss habe ich dann bei MUNKERT & PARNTER als Prüfungsassistentin angefangen.
Vielen Dank! Genau, nach einiger Zeit im Job hat sich gezeigt, dass ein Wirtschaftsrechtstudium eine sehr gute Grundlage für eine Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung ist, da man nicht nur ein betriebswirtschaftliches Verständnis benötigt, sondern z.B. auch häufig alle möglichen Arten von Verträgen lesen (und verstehen) können muss. Dennoch fehlten mir Kenntnisse im Steuerrecht, da dies im Studium einfach zu kurz gekommen ist. Daher habe ich berufsbegleitend den Master Steuerberatung an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm absolviert.
Ein berufsbegleitendes Studium ist organisatorisch und zeitlich definitiv eine Herausforderung, aber mit guten Absprachen mit dem Arbeitgeber auf jeden Fall machbar. So habe ich von MUNKERT & PARTNER die Möglichkeit bekommen, für knapp 2 Jahre die Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden zu reduzieren und in den Prüfungsphasen meinen Urlaub zu nehmen. So konnte ich an den Vorlesungen teilnehmen und mich gut auf die Klausuren an der TH vorbereiten. Im Gegenzug habe ich während der 30 Wochenstunden Vollgas gegeben und konnte den Anforderungen auf der Arbeit trotz Studium gerecht werden.
Ich kann es auf jeden Fall empfehlen, den Master nicht direkt im Anschluss an den Bachelor zu machen. Es hilft meiner Meinung nach für das Verständnis im 2. Studium ungemein, wenn man bereits die Praxis kennen gelernt hat. Außerdem kann man dann besser einschätzen, in welche Richtung es beruflich überhaupt dauerhaft gehen soll und das Anschlussstudium inhaltlich entsprechend auswählen. Ob sich dann eher ein berufsbegleitendes oder ein Vollzeitstudium empfiehlt, ist eine ganz individuelle Entscheidung. Ein berufsbegleitendes Studium ist mit Sicherheit anstrengender, da man beides unter einen Hut bekommen muss. Für mich kam ein Vollzeit-Master aber unter anderem deswegen nicht in Frage, da ich meinen Job nicht kündigen und vor allem meine finanzielle Unabhängigkeit nicht wieder aufgeben wollte.
Mein Arbeitsalltag in der Wirtschaftsprüfung besteht insbesondere darin, die Jahresabschlüsse unserer Mandanten zu prüfen. Jetzt nach 4,5 Jahren Berufserfahrung umfasst das von der Planung der Prüfung bis zur Berichtsschreibung fast alle Themen. Natürlich immer in enger Abstimmung und mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfer Herrn Dr. Geiger und Herrn Ebersbach. Darüber hinaus gibt es bei uns auch immer wieder Sonderprüfungen und -projekte. Zum Beispiel bin ich bei MUNKERT & PARTNER für die Durchführung der MaBV-Prüfungen der Bauträger zuständig. Dieser vielfältige Aufgabenbereich ist tatsächlich oft eine Herausforderung. Wir betreuen Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen und werden daher immer wieder mit neuen Fragestellungen konfrontiert. Aber gerade das macht es spannend und es wird nie langweilig.
Da ich geschichtlich sehr interessiert ist, habe ich mir schon oft gedacht, dass es wirklich cool wäre, wenn ich Zeitreisen könnte. Historische Orte „live“ sehen zu können, wäre total aufregend. Eine alltagstaugliche Superkraft wäre eine Art eidetisches Gedächtnis. Erlerntes, das ich nicht oft anwende, vergesse ich leider auch schnell wieder. Von daher wäre eine solche Fähigkeit wirklich praktisch.
Vielen Dank für das Gespräch Frau Fischer! Und weiterhin eine gute Zeit bei MUNKERT & PARTNER.
Planen auch Sie eine Karriere im Bereich Wirtschaftsprüfung, Steuer- oder Rechtsberatung? Dann kommen Sie zu MUNKERT & PARTNER.
in Vollzeit & Teilzeit
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern