Sie arbeiten erfolgreich in Ihrem Beruf und haben sich ein Vermögen aufgebaut. Wir unterstützen Sie im Vermögensaufbau, in der Erhaltung, Verwaltung und natürlich in der Vermehrung Ihres eingesetzten Kapitals.
Auch die Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation sollten Sie dabei beachten und frühzeitig in die Wege leiten.
Selbstverständlich umfasst unsere Beratung auch die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen und die Erstellung eines Vermögensstatus, sofern Sie dies wünschen.
Gerne erstellen wir für Sie Ihre Einkommensteuererklärung. Optimieren Sie gemeinsam mit uns Ihre Steuerbelastung. Wir analysieren für Sie Ihre Steuerunterlagen und finden Lösungen zu einer Reduktion Ihrer Steuerbelastung.
Sie arbeiten erfolgreich in Ihrem Beruf und haben sich ein Vermögen aufgebaut. Wir unterstützen Sie im Vermögensaufbau, in der Erhaltung, Verwaltung und natürlich in der Vermehrung Ihres eingesetzten Kapitals. Auch die Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation sollten Sie dabei beachten und frühzeitig in die Wege leiten. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Verwaltung Ihres Immobilienvermögens.
Mit simulierten Planungen hierzu unterstützen wir Sie in der Entscheidung. Als Treuhänder verwalten wir unter Vorgabe eigener, strenger Sicherheitskriterien fremde Gelder und Vermögenswerte.
Wir wissen, dass wir in unserer Aufgabe als Treuhänder fremde Gelder und Vermögenswerte zu verwalten haben und handeln entsprechend kaufmännischer Sorgfaltspflichten.
Die Mittelverwendungskontrolle der von Mandanten eingesetzten Geldmittel und die zeitnahe Rechnungslegung darüber genießen in unserer Aufgabe als Treuhänder höchste Priorität. Um den gewünschten Erfolg unserer Mandanten herbeizuführen, arbeiten wir dabei unter Vorgabe eigener, strenger Sicherheitskriterien. Besondere Wünsche unserer Klientel bzw. bindende Weisungen über Partner, mit denen zusammen zuarbeiten ist, werden im Rahmen unserer treuhänderischen und vermögensverwaltenden Aufgaben streng befolgt.
Wir gestalten für Sie individuelle Eheverträge, damit Vereinbarungen, die zwischen den Ehepartner getroffen wurden, schriftlich festgehalten werden und rechtlichen Bestand haben. Ihre Wünsche sind dabei entscheidend für die Erstellung dieses Vertrages. Diese Gestaltungen werden aus steuerlicher Sicht geprüft und – wenn möglich – angepasst.
Schon frühzeitig sollte man sich mit der Gestaltung des eigenen Testaments befassen. Wir erarbeiten für Sie ein Testament, das Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht, damit die Erbverhältnisse klar geregelt und Unstimmigkeiten ausgeschlossen sind. Wir entwerfen für Sie die Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen entsprechenden Erbverträge. Dabei beschränken wir uns keinesfalls nur auf die juristische Umsetzung, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ein ganzheitliches Nachfolgekonzept. Erst in einem zweiten Schritt setzen wir dieses steueroptimal für Sie in die erforderlichen Verträge um.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.