Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab dem kommenden Jahr steuerlich entlastet werden. Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungs-kilometer von 30 auf 35 Cent, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Diesen Betrag darf ein Arbeitnehmer pro Arbeitstag vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dabei zählt die einfache Entfernung. Die erhöhte Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.
Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und deshalb keine Steuern zahlen müssen, bekommen eine sog. Mobilitätsprämie. Sie erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale – also 4,9 Cent. Bei einem kürzeren Arbeitsweg besteht jedoch kein Anspruch.
Für die private Nutzung von rein elektrisch betriebenen Firmenwagen, die ab dem 01.01.2020 bis zum 31.12.2030 angeschafft werden, müssen nur noch 25% des Bruttolistenpreises versteuert werden.
Der Bundesfinanzhof urteilt über eine neue Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb.
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