Auf der Auftaktveranstaltung und der daran angeschlossenen Unternehmensbörse haben Studierende und Unternehmen die Möglichkeit sich kennenzulernen und eine eventuelle Zusammenarbeit im Rahmen eines Praktikums oder einer Werkstudententätigkeit abzustimmen. MUNKERT & PARTNER bietet diese Jahr wieder jeweils einen Praktikumsplatz im Bereich der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung an und stellt sich somit als Pate im Programm zur Verfügung. Die Praktikant:innen können so in unsere Unternehmensabläufe und Projekte reinschnuppern, wertvolle Kontakte für die Zukunft knüpfen und haben sogar die Möglichkeit mit uns einen Sparringspartner für die Praxis-Studienarbeit zu gewinnen.
Die Teilnahme am Patenschaftsprogramm ist für MUNKERT & PARTNER ein weiterer Beitrag des Engagements für die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung vergibt insbesondere jährlich Preise zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspraktischen Nachwuchses sowie von Lehre und Forschung im Bereich Steuerlehre, Steuerrecht, Rechnungs- und Prüfungswesen.
Das Patenschaftsprogramm möchte Theorie, also die Studierenden und Praxis, die Unternehmen, zusammenbringen. Das Programm bietet dabei die Möglichkeit:
Weitere Informationen zum Patenschaftsprogramm finden Sie auf der Webseite der FAU.
Wir freuen uns sehr auch dieses Jahr mit von der Partie zu sein!
Weiteres aus Aktuelles/News
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern