Dr. Michael Munkert
hält Vorlesungen zum Thema Unternehmensbewertung und Merger & Acquisitions
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Bereits seit 2008 übernimmt unser Partner Dr. Michael Munkert den Lehrauftrag an der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg. Das Wintersemester 2020/2021 findet erstmals Corona-bedingt online statt.
Das Thema der Veranstaltungsreihe, die fünf Termine von November bis Januar beinhaltet, ist „Unternehmensbewertung und Mergers & Acquisitions“.
Die Veranstaltung richtet sich an Masterstudentinnen und – studenten der FAU. Das Besondere dabei ist, dass Herr Dr. Munkert mit den Studenten gemeinsam Fallstudien bearbeitet. Aus diesem Grund ist der Teilnehmerkreis auf 16 Personen begrenzt. Die Gruppe bearbeitet zusätzlich in kleinen Teams weitere Fallstudien bis zum jeweils nächsten Veranstaltungstermin. Zum Schluss findet ein großer Präsentationstermin statt, bei dem sich die Studentinnen und Studenten in Teams mit Teilbereichen einer größeren Projektstudie befassen – dies soll die Bearbeitung in der Berufspraxis simulieren. Dabei bekommen dann jeweils zwei Teams Gelegenheit zum selben Thema zu präsentieren und gemeinsam unterschiedliche Lösungsansätze zu diskutieren. Denn in der Praxis gibt es häufig nicht nur eindeutige Lösungen.
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern