Das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen und ändert mit etwa 130 Einzelmaßnahmen eine Vielzahl von Gesetzen quer durch das Steuerrecht. Da die Gesetzgebungsverfahren in der letzten Zeit gezeigt haben, dass Verschiebungen oftmals vorkommen, kann bisher noch keine definitive Aussage zum weiteren Zeitplan getroffen werden.
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Wenn eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen wurde, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.
Ein Steuerzahler sollte im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens Zinsen in Höhe von mehr als 12.500 Euro bezahlen – entsprechend dem Zinssatz von 6 % pro Jahr.
Aufgrund der Ankündigung von Vertrauensfrage und Neuwahlen stellt sich die Frage, wie es mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weitergeht.
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