Wir waren dabei, bei der Weltkonferenz der Geneva Group International (GGI) 2021 – wieder online und wieder sehr informativ.
Und der Termin für kommendes Jahr ist bereits im Kalender eingetragen:
Wir freuen uns schon sehr auf die spannenden Vorträge der Keynote-Sprecher und das begleitende Angebot an laufenden, fachbezogenen Veranstaltungen der einzelnen Practice Groups.
Wir leben unsere langjährige Mitgliedschaft und sind in den GGI-Practice Groups Internationales Steuerrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung aktiv. Letztere wurde auf unsere Initiative hin im Jahr 2008 gegründet und viele Jahre verantwortlich durch uns geleitet.
Sie interessieren sich für unsere internationale Ausrichtung?
Weitere Informationen zur GGI-Mitgliedschaft von MUNKERT & PARTNER finden Sie online.
Oder Sie kontaktieren uns einfach direkt telefonisch unter + 49 (0) 911 – 59 87 01 oder per E-Mail an info@munkert.de.
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern