Wir waren dabei, bei der Weltkonferenz der Geneva Group International (GGI) 2021 – wieder online und wieder sehr informativ.
Und der Termin für kommendes Jahr ist bereits im Kalender eingetragen:
Wir freuen uns schon sehr auf die spannenden Vorträge der Keynote-Sprecher und das begleitende Angebot an laufenden, fachbezogenen Veranstaltungen der einzelnen Practice Groups.
Wir leben unsere langjährige Mitgliedschaft und sind in den GGI-Practice Groups Internationales Steuerrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung aktiv. Letztere wurde auf unsere Initiative hin im Jahr 2008 gegründet und viele Jahre verantwortlich durch uns geleitet.
Sie interessieren sich für unsere internationale Ausrichtung?
Weitere Informationen zur GGI-Mitgliedschaft von MUNKERT & PARTNER finden Sie online.
Oder Sie kontaktieren uns einfach direkt telefonisch unter + 49 (0) 911 – 59 87 01 oder per E-Mail an info@munkert.de.
Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.
Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.