Unter diesem Motto starteten am Donnerstag, den 15. September unsere Läuferinnen und Läufer des MUNKERT & PARTNER Teams beim FunRun 2022 im Südwestpark in Nürnberg. Es war ein großer Spaß, der am Ende sogar mit einem Platz auf dem Treppchen belohnt wurde: Gratulation, Alice Lämmerzahl!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.