Fristverlängerung bei der Abgabe
der Grundsteuererklärung

03.11.2022

Die Finanzminister der Länder haben sich am 13.10.2022 in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.01.2023 ab.

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