Frau König zur Steuerberaterin bestellt

27.05.2024

Das MUNKERT & PARTNER-Team gratuliert herzlich zur bestandenen Steuerberaterprüfung

Unsere Frau König ist im Mai „frisch“ zur Steuerberaterin bestellt worden. Wir gratulieren Ihr von ganzem Herzen zu dieser exzellenten Leistung!

Das gesamte MUNKERT & PARTNER-Team freut sich auf die Zusammenarbeit mit Frau König in Ihrer neuen Position als teamleitende Steuerberaterin.

Wir sind sehr dankbar, dass Frau König uns auch weiterhin mit ihrem Engagement und ihrer herausragenden fachlichen Expertise bei unseren spannenden Projekten verstärken wird.

Weiteres aus Aktuelles/News

10.10.2024

Begünstigungsvorschriften für den Erwerb eines Kommanditanteils bei Erbschaftsteuer anwendbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt

10.10.2024

Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft

Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen

10.10.2024

Keine einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei unklarer Vertragsgestaltung

Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.