Unsere Frau König ist im Mai „frisch“ zur Steuerberaterin bestellt worden. Wir gratulieren Ihr von ganzem Herzen zu dieser exzellenten Leistung!
Das gesamte MUNKERT & PARTNER-Team freut sich auf die Zusammenarbeit mit Frau König in Ihrer neuen Position als teamleitende Steuerberaterin.
Wir sind sehr dankbar, dass Frau König uns auch weiterhin mit ihrem Engagement und ihrer herausragenden fachlichen Expertise bei unseren spannenden Projekten verstärken wird.
Eine „geschäftliche” Veranlassung fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet.
Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage des Bundesfinanzhofs entschieden, dass Innenumsätze zwischen Organträgern und Organen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nicht umsatzsteuerbar sind und nicht gegen Unionsrecht verstoßen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die ausgesetzte Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems aufgehoben.