Mandanten mit komplexen Beratungsprofilen – vermögende Privatpersonen und anspruchsvolle Unternehmer – sowie auch vermögensorientierte Personen mit hohem Einkommen in der Phase des Vermögensaufbaus finden mit unserer Family Office Beratung ihren persönlichen Ansprechpartner.
Die Aspekte, die Einfluss auf das Vermögen und seine Entwicklung haben, reichen von Rechts- und Steuerfragen hin zu Gesellschaftsstrukturen sowie einer umfassenden Nachfolge- und Erbschaftsplanung.
Wir sind überzeugt davon, dass Diskretion, ein vertrauensvolles Miteinander sowie der partnerschaftliche Dialog auf gleicher Augenhöhe dabei die unverzichtbare Basis für unsere langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit bilden.
Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die generationenübergreifende Nachfolge Ihres Privatvermögens und/oder die dauerhafte Fortführung Ihres Unternehmens. Hierbei beraten wir Sie in rechtlicher, steuerlicher und – soweit erforderlich – auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Wir berücksichtigen insbesondere die individuelle persönliche und familiäre Situation von Übergeber und Übernehmer. Zeitpunkt und Umfang der zu übertragenden Vermögenswerte werden von uns genau analysiert. Unser besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Ausgewogenheit der Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
Schon frühzeitig sollte man sich mit der Gestaltung des eigenen Testaments befassen.
Wir erarbeiten für Sie ein Testament, das Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht, damit die Erbverhältnisse klar geregelt und Unstimmigkeiten ausgeschlossen sind. Wir entwerfen für Sie die Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen entsprechenden Erbverträge.
Dabei beschränken wir uns keinesfalls nur auf die juristische Umsetzung, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen in persönlichen Beratungsgesprächen ein ganzheitliches Nachfolgekonzept. Erst in einem zweiten Schritt setzen wir dieses steueroptimal für Sie in die erforderlichen Verträge um. In Einzelfällen übernehmen wir auf Wunsch Aufgaben als Testamentsvollstrecker.
Wir begleiten Sie bei der Vermögensstrukturberatung in Form eines langjährigen Vermögens- und Plankonzeptes.
Wir bieten ausdrücklich keine Vermögensanlageberatung an. Zu den Grundaufgaben gehört es, die vorhandenen Vermögenswerte und -strukturen zu erfassen, zu analysieren und ein individuelles Entscheidungskonzept vorzulegen. Dabei gilt ein wichtiges Augenmerk der Risikodiversifikation.
Durch die Gründung gemeinnütziger Stiftungen lassen sich die Ziele der Versorgung der Unternehmerfamilie und der Steuerminimierung verbinden. Die Gründung der Stiftung erfolgt, indem der Stifter sein Vermögen oder Teile davon in die Stiftung einbringt.
Abhängig von der Form der Stiftung (Familienstiftung vs. gemeinnützige Stiftung) optimieren wir für Sie die steuerliche Gestaltung und Konzeption. Dabei haben wir nicht nur die bei Stiftungsgründung anfallende Steuerbelastung, sondern auch die laufende Belastung sowie die Erbersatzsteuer im Blick.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € geht im WS 2024/2025 an Frau Theresa Dotterweich.
Ein Ausblick – warum wir wieder mehr Optimismus wagen sollten
Wenn eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen wurde, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.