Am 4. November 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen eine Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I S. 584 bezüglich der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 und der sich daraus ergebenen Abgrenzungsthemen herausgegeben.
Insbesondere werden weitere Klarstellungen der Finanzverwaltung, vor allem im Bereich
veröffentlicht. Das BMF-Schreiben ist unter diesem Link abrufbar.
Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Überbrückungshilfe beschlossen.
Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab dem kommenden Jahr steuerlich entlastet werden.
Für die private Nutzung von rein elektrisch betriebenen Firmenwagen, die ab dem 01.01.2020 bis zum 31.12.2030 angeschafft werden, müssen nur noch 25% des Bruttolistenpreises versteuert werden.