Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020:
Klarstellungen zur befristeten MwSt-absenkung

10.11.2020

Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020: Klarstellungen zur befristeten Mehrwertsteuerabsenkung

Am 4. November 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen eine Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I S. 584 bezüglich der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 und der sich daraus ergebenen Abgrenzungsthemen herausgegeben.

Insbesondere werden weitere Klarstellungen der Finanzverwaltung, vor allem im Bereich

  • Anzahlungsrechnungen
  • Gewährung von Jahresboni 2020 und
  • Sonder- u. Ausgleichszahlungen bei Miet- oder Leasingverträgen und
  • zu den wiederkehrenden Leistungen,

veröffentlicht. Das BMF-Schreiben ist unter diesem Link abrufbar.


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