Sommer, Sonne und ein Eis in der Mittagspause. Letzten Donnerstag am 30. Juni 2022 haben wir uns im Innenhof unserer Kanzlei getroffen. Mit Eis von Eis im Glück, Wassermelone und lieben Kolleginnen und Kollegen lassen sich die warmen Temperaturen doch gut aushalten.
Kommen Sie gut durch den Sommer und bleiben Sie gesund!
Ihr Team von MUNKERT & PARTNER
Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Unterhaltsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Im Streitfall war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig.
Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an.