Sommer, Sonne und ein Eis in der Mittagspause. Letzten Donnerstag am 30. Juni 2022 haben wir uns im Innenhof unserer Kanzlei getroffen. Mit Eis von Eis im Glück, Wassermelone und lieben Kolleginnen und Kollegen lassen sich die warmen Temperaturen doch gut aushalten.
Kommen Sie gut durch den Sommer und bleiben Sie gesund!
Ihr Team von MUNKERT & PARTNER
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern