In Deutschland bieten wir mit über 300 Mitarbeitern an 30 Standorten eine umfangreiche persönliche Betreuung vor Ort. Von der Steuer- und Rechtsberatung über die Wirtschaftsprüfung bis zur Unternehmensberatung und Immobilienmanagement. Als deutschlandweit agierende Beratergruppe sind wir dort, wo Sie uns brauchen.
Zur MUNKERT & PARTNER Gruppe zählen:
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.
Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.