Wir sind bei Unternehmenstransaktionen, -umstrukturierungen, -finanzierungen, -bewertungen und -planungen für Sie tätig. Die Vernetzung von Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen und die Mehrfachqualifikationen unserer Berater ermöglichen es uns, Sie ganzheitlich zu beraten und zu betreuen.
Bei Unternehmenstransaktionen garantieren wir Ihnen eine umfassende rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung während des gesamten Transaktionsprozesses.
Finanzierungsentscheidungen richten wir unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen an der Maximierung des Unternehmenswerts aus. Bei Unternehmensstrukturierungen sind wir proaktiv tätig.
Um den erfolgreichen Erwerb von Unternehmen sowie deren Integration weitmöglichst abzusichern, analysieren und quantifizieren wir die Risiken und Chancen bei der Unternehmensakquisition im Rahmen einer Due Diligence. Auf Verkäuferseite begleiten wir ebenfalls die Due Diligence. Hierbei legen wir Wert auf eine gründliche Vorbereitung. Dabei bringen wir unsere Erfahrungen aus der Prozessbegleitung auf Käuferseite ein. Nach Ihren Vorstellungen agieren wir dabei sowohl umfassend als Berater in den Bereichen Tax, Legal, Financial and Commercial Due Diligence oder auch im Team mit anderen spezialisierten Beratern.
Eine integrierte Unternehmensplanung ist elementare Voraussetzung für eine effektive Steuerung Ihres Unternehmens. Sie besteht aus einer Plan-GuV, Planbilanz und Plan-Kapitalflussrechnung/Liquiditätsrechnung auf monatlicher Basis. Wir liefern Ihnen keine statische Planung, die bereits nach einigen Wochen überholt ist. Stattdessen entwickeln wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Programm, mit dem Sie selbstständig eine revolvierende Planung erstellen, Soll-Ist-Analysen durchführen und Hochrechnungen erzeugen können. Damit Sie nicht nur im Nachhinein Plan-Abweichungen feststellen, sondern proaktiv alternative Maßnahmen auf Ihre Auswirkung auf GuV, Bilanz und Liquidität untersuchen können, integrieren wir für Sie einen Szenario Manager.
Einen unserer Beratungsschwerpunkte bildet die Betreuung von Unternehmenskäufen/-verkäufen. Wir betreuen unsere Mandanten während des gesamten M&A-Prozesses von der Analyse- über die Transaktions- bis zur Integrationsphase.
Basierend auf einer fundierten Analyse Ihres Unternehmens und des Wettbewerbs entwickeln wir eine Akquisitionsstrategie, die eine nachhaltige Verbesserung Ihrer Wettbewerbsposition zum Ziel hat. Bei Unternehmensverkäufen dient diese Phase der Erstellung eines Infomemorandums über Ihr Unternehmen und der Auswahl möglicher Käufer.
In der Transaktionsphase übernehmen wir die Kontaktaufnahme, Unternehmensbewertung, Kaufpreisfindung, -finanzierung, Due Diligence und selbstverständlich die Vertragsgestaltung/-verhandlung und steuerliche Optimierung.
Bei der Betreuung von Kaufmandaten legen wir besonderen Wert auf die frühzeitige Planung des Integrationsprozesses. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Integrationsmaßnahmen, führen ein Post Merger Audit zur Messung des Zielerreichungsgrads ein und überwachen die Einhaltung der Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag (SPA).
Bei Unternehmensbewertungen, insbesondere im Vorfeld von Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen ganzer Unternehmen bzw. Beteiligungen, gehen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung praxisorientiert vor und gelangen zu realistischen Ergebnissen. Gleichzeitig leisten wir mit unseren wissenschaftlichen Veröffentlichungen und empirischen Untersuchungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Unternehmensbewertung in Theorie und Praxis. Gerichte beauftragen uns daher als Sachverständige zur Ermittlung angemessener Abfindungen bei Verschmelzungen, Gewinnabführungsverträgen, Eingliederungen, Rechtsformwechseln und sonstigen Strukturmaßnahmen.
Im Zusammenhang mit anstehenden Investitionen beraten wir Sie bei Ihren Finanzierungsentscheidungen. Hierbei zielen alle Bestrebungen auf ein finanzielles Gleichgewicht, um die Fortführung Ihres Unternehmens kurz- und langfristig zu sichern. Dabei beurteilen wir auch unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten die für Sie relevanten Finanzierungsalternativen.
Im Rahmen finanzpolitischer Entscheidungen wirken wir bei der Investitionsplanung und der Planung des Kapitalbedarfs mit. Bei alternativen Finanzinstrumenten zeigen wir deren Vor- und Nachteile auf und gestalten für Sie die Optimierung der Kapitalstruktur. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei Verhandlungen zur Unternehmensfinanzierung.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.