kfw-info-munkert-partner

Corona: Einführung der KfW Schnellkredite

13.04.2020

Bezüglich des vor drei Wochen vorgestellten KfW Sonderprogramms 2020 hat sich in der Praxis folgendes Problem herausgestellt:

Grundsätzlich erfolgt die Gewährung von Krediten durch die jeweilige Hausbank, die sich bei der KfW refinanziert. Bei dem KfW Sonderprogramm 2020 wird die jeweilige Hausbank zu 80 % bzw. 90 % von der Haftung freigestellt.
Da es sich um eine sog. Ausfallhaftung handelt, muss die Hausbank dennoch eine Risikoprüfung für 100 % der Kreditsumme durchführen und verlangt in der Regel auch Sicherheiten im entsprechenden Umfang.
Zudem muss eine Rückführung des Kredits in den nächsten 5 Jahren möglich sein. Hierzu sind u.a. auch Liquiditätsplanungen vorzulegen.
Details für dieses Kreditprogramm können Sie dem in der Anlage beigefügten KfW-Merkblatt entnehmen.
Dies führt dazu, dass viele Unternehmen die in Aussicht gestellten Kredite nicht erhalten können oder die Antragsprüfung und -auszahlung zu lange dauert.


Erfreulicherweise hat die Bundesregierung nun nachgebessert und ein neues Kreditprogramm mit 100 %iger Haftungsfreistellung der jeweils finanzierenden Hausbank aufgelegt.


Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.


Aktuelle Informationen finden Sie hierzu unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Außerdem soll auch das KfW Sonderprogramm 2020 verbessert werden soll (u.a. Verlängerung Laufzeit von max. 5 auf bis zu 6 bzw. ggf. 10 Jahre).


Da die KfW-Schnellkredite nur von Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigen beantragt werden können, hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, ein analoges Programm mit Refinanzierung über die LfA für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigen mit folgenden Kreditvolumina zu starten:

  • Unternehmen mit ein bis fünf Mitarbeitern bis zur Höhe von drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, höchstens 50.000 Euro
  • Unternehmen mit sechs bis zehn Mitarbeitern bis zur Höhe von drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, höchstens 100.000 Euro.


Falls diese KfW-Schnellkredite für Sie interessant sind, kontaktieren Sie bitte Ihre jeweilige Hausbank.

Wir hoffen, dass auch die Antragsformulare in Kürze verfügbar sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Coronahilfen.


Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur den heutigen Stand (13.04.2020) der Sachlage abbilden. Es ist zu erwarten, dass sich die diversen Unterstützungsleistungen des Staates sehr zügig verändern werden. Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt und halten Sie auf dem Laufenden. Selbstverständlich können diese Kurzinformationen eine Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.


Weiteres aus Aktuelles/News

01.01.2021

Unsere wichtigsten Informationen
rund um das Coronavirus

Das Coronavirus hält unseren Alltag nach wie vor fest im Griff. In dieser Sammlung finden Sie alle unsere Beiträge, die wir für Sie recherchiert und veröffentlicht haben.

16.12.2019

Dr. Michael Munkert als Mitglied der IHK-Vollversammlung gewählt

Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass Herr Dr. Michael J. Munkert in der Wahlgruppe …

25.11.2019

Reform der Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer war vom Bundesverfassungsgericht erzwungen worden. Die Karlsruher Richter kamen mit Urteil vom …