Im Juli fand unser diesjähriger Betriebsausflug statt, bei dem wir bei bestem Wetter ein abwechslungsreiches Programm genießen konnten.
Der Betriebsausflug begann mit einer Führung am historischem Brückkanal. Während der Führung haben wir Einblicke in das Innere der Brücke sowie in die Geschichte des Ludwig-Kanals erhalten.
Anschließend wanderten wir durch die Schwarzachklamm, ein Naturschutzgebiet an der südlichen Grenze des Lorenzer Reichswaldes und eines der schönsten Geotope Bayerns.
Zu guter Letzt ließen wir den Betriebsausflug mit leckerem Essen und kühlen Getränken in einem Biergarten ausklingen – wir hatten sehr viel Spaß! Vielen Dank für die Organisation.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.