Seit über 50 Jahren sind wir Interessenvertreter, Berater und Partner unserer Mandanten. Der Maßstab unseres Handelns und unser oberstes Ziel ist die Zufriedenheit unserer Mandanten.
Engagiert und kompetent haben wir das Ganze vor Augen ohne zu vergessen auf Details zu achten. Dabei denken wir grundsätzlich positiv und zukunftsorientiert.
Wir tun, was wir können – wir können, was wir tun – wir lassen, was wir nicht können.
Bevor wir Konzepte erstellen, erfragen wir die Wünsche unserer Mandanten und liefern dann maßgeschneiderte Lösungen – 0815-Lösungen befriedigen uns nicht.
Wir sind eine mittelständisch orientierte Steuerberatungs-/Rechtsberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes verstehen wir uns als kompetenter Partner unserer Mandanten in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Wir sind regional eng mit der Metropolregion Nürnberg verbunden und international über die Mitgliedschaft in einem weltweiten Empfehlungsverbund bestens vernetzt.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Die Qualität unserer Dienstleistungen wird durch ein professionelles Qualitätsmanagementsystem abgesichert. Wir verstehen als Auszeichnung, dass unser System als Grundlage für das Qualitätssicherungshandbuch des steuerberatenden Berufs in Deutschland dient. Dieses wird von der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband und der DATEV herausgegeben. An der laufenden Weiterentwicklung sind wir maßgeblich beteiligt.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MUNKERT & PARTNER Audit GmbH nimmt regelmäßig am System der Qualitätskontrolle des Berufsstandes gemäß § 57a WPO (Peer Review) teil und ist als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2 f WPO in das Berufsregister eingetragen. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Peer Review, die sämtliche geforderten Qualitätsstandards für Wirtschaftsprüfer bestätigt, sind wir befugt, gesetzliche Jahresabschlussprüfungen uneingeschränkt durchzuführen.
Wir sind in verschiedenen Vereinen, Kammern und Gremien nicht nur Mitglied, sondern in verantwortlicher Position aktiv im Interesse unserer Mandanten tätig. Wir sind in Aufsichtsräten und Beiräten von Unternehmen vertreten. Darüber hinaus fördern wir durch zahlreiche Mitgliedschaften soziale und gemeinnützige Institutionen. Durch die Vergabe des Dr. Michael Munkert Stipendiums, die Gründung der Nürnberger Steuergespräche e. V., die Teilnahme an Patenschaftsprogrammen und Lehraufträgen an Universitäten engagieren wir uns bereits seit den 90er Jahren bei der Ausbildung junger Menschen. Seit 2008 vergibt die Dr. Michael Munkert-Stiftung zur Förderung und Auszeichnung des wissenschaftlichen und berufspraktischen Nachwuchses jährlich mehrere Stipendien und Förderpreise an Studenten, Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.