Frau Hirschmann-Menke ist bei uns seit 2015 als Steuerberaterin in der laufenden Deklarations- und Gestaltungsberatung tätig. Weitere Schwerpunkte bilden die Nachfolgeberatung sowie die Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten als Fachberaterin für Internationales Steuerrecht.
Herr Großkopf-Dibs ist als Rechtsanwalt und Steuerberater seit 2016 in unserer Kanzlei tätig. Seine Schwerpunkte liegen in der steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Dauerberatung sowie in der Projektberatung, insbesondere im Rahmen von Unternehmens- und Immobilientransaktionen.
Mit der Aufnahme von Frau Hirschmann-Menke und Herrn Großkopf-Dibs als weitere Partner unserer Kanzlei bilden wir den Wachstumskurs unserer Kanzlei auch auf Partnerebene ab.
Gleichzeitig haben wir uns entschieden, die Rechtsform unserer Kanzlei von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung zu ändern, da letztere eine neuere, modernere Rechtsform für die Erbringung von Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsberatungsleistungen ist.
Wir firmieren somit seit der kürzlich erfolgten Eintragung im Partnerschaftsregister unter
MUNKERT & PARTNER Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte mbB.
Wir freuen uns gemeinsam auf eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Munkert, Elfriede Dorn, Susanne Munkert-Riedrich, Dr. Thomas Geiger, Jürgen Großkopf-Dibs und Sabine Hirschmann-Menke
Weiteres aus Aktuelles/News
Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Unterhaltsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Im Streitfall war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig.
Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an.