Das Patenschaftsprogramm möchte Theorie, also die Studierenden und Praxis, die Unternehmen, zusammenbringen. Dementsprechend haben auf der Auftaktveranstaltung und anschließenden Unternehmensbörse Unternehmen und Studierende der WiSo die Möglichkeit sich zu vernetzen. Eine eventuelle Zusammenarbeit, beispielsweise in Form eines Praktikums, wird direkt vor Ort bei der Veranstaltung besprochen. Unternehmensvertreter fungieren dann innerhalb der Praxisphase als Paten und stehen den Studierenden als Ansprechpartner bei Fragen zur Seite. Studierende profitieren durch das Patenschaftsprogramm schon im Studium von interessanten Einblicken in die Praxis und können zudem wertvolle Kontakte knüpfen.
Das Patenschaftsprogramm geht in die nächste Runde und wir freuen uns als langjähriger Partner wieder Teil der Veranstaltung zu sein.
Wir haben dieses Jahr im Rahmen des Patenschaftsprogramms mindestens jeweils einen Praktikumsplatz im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zu vergeben. Auch eine anschließende Werkstudententätigkeit ist nach Absprache möglich. Wir freuen uns auf interessante Gespräche und nette Kontakte!
Weitere Informationen zum Patenschaftsprogramm finden Sie auf der Webseite der FAU.
Die Teilnahme am Patenschaftsprogramm ist für MUNKERT & PARTNER ein weiterer Beitrag des Engagements für die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung vergibt insbesondere jährlich Preise zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspraktischen Nachwuchses sowie von Lehre und Forschung im Bereich Steuerlehre, Steuerrecht, Rechnungs- und Prüfungswesen.
Weiteres aus Aktuelles/News
Für die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen ist das maßgeblich „auslösende Moment“ der Abschluss der Änderungsvereinbarung mit dem Kreditinstitut, mit welcher die Laufzeit des Darlehens verkürzt wird, was dann zum Anfall der Vorfälligkeitsentschädigungen führt.
Leasingsonderzahlungen können bei beruflich genutzten Fahrzeugen nicht mehr vollständig im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden.
Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen…