Auftaktveranstaltung zum Patenschaftsprogramm 2024 der FAU WiSo

14.05.2024

Am Donnerstag, den 16. Mai 2024, findet die Auftaktveranstaltung des WiSo-Patenschaftsprogramms der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt. Wir freuen uns wieder mit dabei zu sein!

Worum geht es beim Patenschaftsprogramm?

Das Patenschaftsprogramm möchte Theorie, also die Studierenden und Praxis, die Unternehmen, zusammenbringen. Dementsprechend haben auf der Auftaktveranstaltung und anschließenden Unternehmensbörse Unternehmen und Studierende der WiSo die Möglichkeit sich zu vernetzen. Eine eventuelle Zusammenarbeit, beispielsweise in Form eines Praktikums, wird direkt vor Ort bei der Veranstaltung besprochen. Unternehmensvertreter fungieren dann innerhalb der Praxisphase als Paten und stehen den Studierenden als Ansprechpartner bei Fragen zur Seite. Studierende profitieren durch das Patenschaftsprogramm schon im Studium von interessanten Einblicken in die Praxis und können zudem wertvolle Kontakte knüpfen.

MUNKERT & PARTNER wieder mit von der Partie

Das Patenschaftsprogramm geht in die nächste Runde und wir freuen uns als langjähriger Partner wieder Teil der Veranstaltung zu sein.

Wir haben dieses Jahr im Rahmen des Patenschaftsprogramms mindestens jeweils einen Praktikumsplatz im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zu vergeben. Auch eine anschließende Werkstudententätigkeit ist nach Absprache möglich. Wir freuen uns auf interessante Gespräche und nette Kontakte!

Weitere Informationen zum Patenschaftsprogramm finden Sie auf der Webseite der FAU.

Die Teilnahme am Patenschaftsprogramm ist für MUNKERT & PARTNER ein weiterer Beitrag des Engagements für die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung vergibt insbesondere jährlich Preise zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspraktischen Nachwuchses sowie von Lehre und Forschung im Bereich Steuerlehre, Steuerrecht, Rechnungs- und Prüfungswesen.




Weiteres aus Aktuelles/News

10.10.2024

Begünstigungsvorschriften für den Erwerb eines Kommanditanteils bei Erbschaftsteuer anwendbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt

10.10.2024

Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft

Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen

10.10.2024

Keine einkommensteuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei unklarer Vertragsgestaltung

Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.