Unsere wichtigsten Neuigkeiten aus Steuern, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung

Hier finden Sie einen Überblick über alle veröffentlichten Beiträge.

08.06.2022
Events
Die Extraportion Praxis: Das Patenschaftsprogramm 2022

Das Patenschaftsprogramm der FAU bringt Studierende des Fachbereichs WiSo und Unternehmen der Region zusammen. Und wir sind dabei!

31.05.2022
Steuern
Wegfall der Mitteilungsfiktion

Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor entbehrliche Mitteilungen nun erforderlich werden.

23.05.2022
Steuern
Zweitwohnung am gleichen Beschäftigungsort – Keine doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen (beruflich veranlassten) Zweithaushalt führt und auch der vorhandene „eigene Hausstand” am Beschäftigungsort belegen ist.

17.05.2022
Kanzlei-News
Dr. Michael Munkert-Stipendium

In diesem Jahr wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Frau Annika Schenk vergeben.

10.05.2022
Steuern
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das Bundesfinanzministerium hat ein „Schreiben“ zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen.

02.05.2022
Steuern
Grundsteuer: Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 30. März 2022

Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022. Die Grundsteuer muss zum 1. Januar 2025 aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichts neu festgesetzt werden.

04.04.2022
Steuern
Gesetzliche Entlastungen zur Eindämmung der drastisch gestiegenen Preise für Heizöl, Gas, Sprit und Strom

Das Bundeskabinett hat am 16.03.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Die Hauptpunkte für Sie im Überblick.

29.03.2022
Steuern
Steuerbefreiung bei der Gewerbesteuer für Grundstückserträge

Wenn von einer Privatperson oder einer Gesellschaft von Personen Grundstücke vermietet werden, unterliegen diese Grundstückserträge nicht der Gewerbesteuer. Gehören die Grundstücke aber einer Gesellschaft, dann sind die Grundstückserträge Teil der Gewerbeerträge.