Unsere wichtigsten Neuigkeiten aus Steuern, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung
Hier finden Sie einen Überblick über alle veröffentlichten Beiträge.
Get Together am 30. Juni 2022 bei MUNKERT & PARTNER
Mit Eis von „Eis im Glück“, Wassermelone und lieben Kolleginnen und Kollegen lassen sich die warmen Temperaturen doch gut aushalten.
Sofern eine Übertragung von Immobilien an die Kinder/an den Ehepartner angedacht ist, ist es angeraten, sich mit den rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten und deren unterschiedlichen Rechtsfolgen vor der geplanten Übertragung auseinanderzusetzen.
Computerhardware und Software sind wie alle anderen abnutzbaren Wirtschaftsgüter zwar über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Jedoch hat das BMF 2021 ein Schreiben veröffentlicht, nach dem eine einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden kann.
Das Patenschaftsprogramm der FAU bringt Studierende des Fachbereichs WiSo und Unternehmen der Region zusammen. Und wir sind dabei!
Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor entbehrliche Mitteilungen nun erforderlich werden.
Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen (beruflich veranlassten) Zweithaushalt führt und auch der vorhandene „eigene Hausstand” am Beschäftigungsort belegen ist.
In diesem Jahr wird das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € an Frau Annika Schenk vergeben.
Das Bundesfinanzministerium hat ein „Schreiben“ zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen.