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Abbau des Solidaritätszuschlages ab 2021

12.12.2019

Seit dem Jahr 1995 wurde der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Seither wurden 5,5 % der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer als Solidaritätszuschlag festgesetzt. Das Aufkommen des Solidaritätszuschlags von 1995 bis 2016 betrug ca. 275 Mrd. €.

Im Jahr 2018 sind insgesamt 18,9 Mrd. € als Solidaritätszuschlag in den Bundeshaushalt als zusätzliche Steuereinnahmen geflossen bzw. eingegangen. Diese Einnahmen sind nicht zweckgebunden eingegangen und somit nicht zweckgebunden für die neuen Bundesländer verwendet worden.

Nach 25 Jahren wird der Solidaritätszuschlag nun für 90 % der Steuerzahler abgeschafft.


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