Der Steuerfachangestelltenpreis und der Steuerfachwirtpreis werden jährlich durch die Dr. Michael Munkert-Stiftung an den/die Notenbeste/n des jeweiligen Jahrgangs der Steuerfachangestelltenprüfung und der Steuerfachwirtprüfung der Steuerberaterkammer Nürnberg verliehen. Die Vergabe erfolgt normalerweise auf der durch die Steuerberaterkammer Nürnberg sowie den Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. (LSWB) ausgerichteten Abschlussfeier der Steuerfachangestellten. Leider kann auch in diesem Jahr keine Abschlussfeier stattfinden, weshalb Herr Prölß, Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Nürnberg, die Übergabe übernimmt.
Winterprüfung 2020/2021
Sommerprüfung 2021
Herzlichen Glückwunsch an die Preisträger.
Allen Absolventen wünschen wir alles Gute für die Zukunft, Erfolg und vor allem Gesundheit.
Die gemeinnützige Dr. Michael Munkert-Stiftung wurde von Familie Munkert in Gedenken an Herrn Dr. Michael Munkert sen. errichtet. Herrn Dr. Munkert lag die Förderung der universitären und berufspraktischen Ausbildung, insbesondere im Bereich der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, sehr am Herzen. Gerade das Engagement für „seine” WiSo war ihm immer ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zum Stiftungszweck und den Stiftungstätigkeiten.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.2024 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist.