Als unabhängiges und rechtlich selbstständiges Mitglied der Geneva Group International (GGI), einem weltweit führenden Empfehlungsverbund von Prüfungs-, Beratungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften, können wir weltweit genau dort weiterhelfen, wo Sie unsere Beratung brauchen.
Wir sind der Überzeugung, dass internationale Beratung neben Kenntnissen des Rechts- und Steuersystems immer auch ein umfassendes Verständnis für die gesellschaftlichen und kulturellen Eigenheiten eines Landes erfordert. Unsere lokalen GGI Partnergesellschaften und deren Experten in nahezu jedem Finanz- und Wirtschaftszentrum weltweit, stehen im Bedarfsfall bereit, Ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten beratend zu begleiten und so Ihre erfolgreiche Präsenz auf den internationalen Märkten und internationalen Geschäftsbeziehungen zu stärken.
Wir leben unsere langjährige Mitgliedschaft und sind in den GGI-Practice Groups Internationales Steuerrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung aktiv. Letztere wurde auf unsere Initiative hin im Jahr 2008 gegründet und viele Jahre verantwortlich durch uns geleitet. Durch unsere aktive Mitarbeit in den GGI-Practice Groups
und zahlreiche gemeinsame Mandatsbetreuungen stehen wir regelmäßig in engem fachlichen, aber auch persönlichen Kontakt zu vielen unserer exzellenten Kollegen in anderen Ländern. Nicht zuletzt die persönliche Verbundenheit hilft uns, Fragestellungen mit internationalem Bezug unkompliziert und effizient abzuwickeln.
Kurzum: Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer weltweiten Auslandsaktivitäten, ganz gleich, ob Sie ins Ausland expandieren, eine bestehende Marktpräsenz intensivieren oder Ihre internationalen Geschäftsbeziehungen ausbauen möchten.
Für weitergehende Informationen besuchen Sie GGI auf www.ggi.com.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € geht im WS 2024/2025 an Frau Theresa Dotterweich.
Ein Ausblick – warum wir wieder mehr Optimismus wagen sollten
Wenn eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen wurde, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.