In Deutschland bieten wir mit über 300 Mitarbeitern an 30 Standorten eine umfangreiche persönliche Betreuung vor Ort. Von der Steuer- und Rechtsberatung über die Wirtschaftsprüfung bis zur Unternehmensberatung und Immobilienmanagement. Als deutschlandweit agierende Beratergruppe sind wir dort, wo Sie uns brauchen.
Zur MUNKERT & PARTNER Gruppe zählen:
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.