Wir befinden uns gerade in einer äußerst schnelllebigen Zeit: Die Politik möchte die Unternehmen gut durch diese noch nicht dagewesene Krise navigieren und wir wollen Sie so gut wie möglich auf die kurzfristigen Gesetzesänderungen vorbereiten, die voraussichtlich erst am 29.06.2020 vom Bundesrat beschlossen werden, aber bereits ab 01.07.2020 gelten sollen.
Deshalb wollen wir heute unseren Beitrag vom 10.06.2020 zur Senkung der Umsatzsteuer-Sätze zum 01.07.2020 in den folgenden Punkten aktualisieren, da das Bundesministerium für Finanzen mittlerweile ein begleitendes Schreiben zur Umsetzung der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze im Entwurf herausgegeben hat (Stand 11.06.2020):
Alle anderen Informationen aus unserem Beitrag vom 10.06.2020 wurden mit Stand vom 11.06.2020 im Entwurf des BMF bestätigt.
Haben Sie Fragen zu unseren Informationen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und halten Sie auf dem Laufenden!
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur den heutigen Stand (19.06.2020) der Sachlage abbilden. Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt und halten Sie auf dem Laufenden. Selbstverständlich können diese Kurzinformationen eine Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.
Das Coronavirus hält unseren Alltag nach wie vor fest im Griff. In dieser Sammlung finden Sie alle unsere Beiträge, die wir für Sie recherchiert und veröffentlicht haben.
Das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – vom 12.06.2020 wurde am 29.06.2020 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass Herr Dr. Michael J. Munkert in der Wahlgruppe …