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Corona: Alle Ergebnisse
aus dem Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020

04.06.2020

Unter der Überschrift „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat sich die Bundesregierung im Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 Einiges einfallen lassen, um die Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. Hier nur ein Auszug des unten zum Download bereitgestellten Eckpunkte-PDF:

  • Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%, beginnend ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird – gesetzlich – für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es ist ein Mechanismus vorgesehen, dass dieser Rücktrag bereits unmittelbar finanzwirksam in der Steuererklärung 2019 genutzt werden kann.
  • Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
  • Das Körperschaftsteuerrecht wird modernisiert, u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

Lesen Sie hier das gesamte Dokument:


Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur den heutigen Stand (04.06.2020) der Sachlage abbilden. Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt und halten Sie auf dem Laufenden. Selbstverständlich können diese Kurzinformationen eine Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.


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