Bezüglich des vor drei Wochen vorgestellten KfW Sonderprogramms 2020 hat sich in der Praxis folgendes Problem herausgestellt:
Grundsätzlich erfolgt die Gewährung von Krediten durch die jeweilige Hausbank, die sich bei der KfW refinanziert. Bei dem KfW Sonderprogramm 2020 wird die jeweilige Hausbank zu 80 % bzw. 90 % von der Haftung freigestellt.
Da es sich um eine sog. Ausfallhaftung handelt, muss die Hausbank dennoch eine Risikoprüfung für 100 % der Kreditsumme durchführen und verlangt in der Regel auch Sicherheiten im entsprechenden Umfang.
Zudem muss eine Rückführung des Kredits in den nächsten 5 Jahren möglich sein. Hierzu sind u.a. auch Liquiditätsplanungen vorzulegen.
Details für dieses Kreditprogramm können Sie dem in der Anlage beigefügten KfW-Merkblatt entnehmen.
Dies führt dazu, dass viele Unternehmen die in Aussicht gestellten Kredite nicht erhalten können oder die Antragsprüfung und -auszahlung zu lange dauert.
Erfreulicherweise hat die Bundesregierung nun nachgebessert und ein neues Kreditprogramm mit 100 %iger Haftungsfreistellung der jeweils finanzierenden Hausbank aufgelegt.
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
Aktuelle Informationen finden Sie hierzu unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Außerdem soll auch das KfW Sonderprogramm 2020 verbessert werden soll (u.a. Verlängerung Laufzeit von max. 5 auf bis zu 6 bzw. ggf. 10 Jahre).
Da die KfW-Schnellkredite nur von Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigen beantragt werden können, hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, ein analoges Programm mit Refinanzierung über die LfA für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigen mit folgenden Kreditvolumina zu starten:
Falls diese KfW-Schnellkredite für Sie interessant sind, kontaktieren Sie bitte Ihre jeweilige Hausbank.
Wir hoffen, dass auch die Antragsformulare in Kürze verfügbar sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Coronahilfen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur den heutigen Stand (13.04.2020) der Sachlage abbilden. Es ist zu erwarten, dass sich die diversen Unterstützungsleistungen des Staates sehr zügig verändern werden. Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt und halten Sie auf dem Laufenden. Selbstverständlich können diese Kurzinformationen eine Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.
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