Das Bundesfinanzministerium hat folgende Erleichterungen angekündigt:
Es ist derzeit leider noch nicht rechtssicher geklärt, ob und wie lange die Stundung zinslos erfolgt. Eine bundeseinheitliche Anweisung an die Finanzämter ist derzeit in Arbeit. Wir haben bereits vor einigen Tagen über unsere Steuerberaterkammer eine Konkretisierung und Ausweitung der steuerlichen Maßnahmen beim Finanzministerium beantragt.
Gerne unterstützen wir Sie dabei. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter + 49 (0) 911 – 59 87 01 oder per E-Mail: info@munkert.de.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur den heutigen Stand der Sachlage (03.04.2020) abbilden. Es ist zu erwarten, dass sich die diversen Unterstützungsleistungen des Staates sehr zügig verändern werden. Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt und halten Sie auf dem Laufenden. Selbstverständlich können diese Kurzinformationen eine Steuer- und Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.
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