Ob eigentümer- oder managementgeführt, Unternehmen sind heute tagtäglich mit einer Vielzahl von Herausforderungen und ständig wechselnden Rahmenbedingungen konfrontiert, die es durch kluge, strukturierte und verantwortungsvolle unternehmerische Entscheidungen zu meistern gilt. Hierbei stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner auf Augenhöhe zur Seite und unterstützen Sie, damit Ihr zentrales Ziel nachhaltig erreicht wird: Der Erfolg des Unternehmens, für das Sie Verantwortung tragen.
Interdisziplinär – engagiert – kompetent.
Was dürfen wir für Sie tun? Lassen Sie uns sprechen!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.