Am vergangenen Samstag, den 16.09.23, nahmen wir erstmals mit dem Kanzlei-Team „MUNKERT & PARTNER – Alle unter einem Dach“ bei RUNTERRA in Zirndorf teil. RUNTERRA ist mit über 50 Hindernissen, der Hindernislauf mit den meisten Hindernissen in Deutschland.
Fünf mutige Kolleginnen stellten sich dieser großen Herausforderung und meisterten gemeinsam im Team Hindernis um Hindernis. Kein Hindernis konnte sie aufhalten, egal ob Flusslauf, Strickleiter oder Halfpipe – Frauenpower pur!! Ganz dem Motto von RUNTERRA getreu „Never give up“ gaben sie nicht auf. Sie erreichten alle zusammen das Ziel und wurden mit einer Medaille belohnt.
Herzlichen Glückwunsch an unser Team für diese Leistung! Wir sind stolz auf euch!
Weitere Informationen zu RUNTERRA unter runterra.de.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.