Am vergangenen Samstag, den 16.09.23, nahmen wir erstmals mit dem Kanzlei-Team „MUNKERT & PARTNER – Alle unter einem Dach“ bei RUNTERRA in Zirndorf teil. RUNTERRA ist mit über 50 Hindernissen, der Hindernislauf mit den meisten Hindernissen in Deutschland.
Fünf mutige Kolleginnen stellten sich dieser großen Herausforderung und meisterten gemeinsam im Team Hindernis um Hindernis. Kein Hindernis konnte sie aufhalten, egal ob Flusslauf, Strickleiter oder Halfpipe – Frauenpower pur!! Ganz dem Motto von RUNTERRA getreu „Never give up“ gaben sie nicht auf. Sie erreichten alle zusammen das Ziel und wurden mit einer Medaille belohnt.
Herzlichen Glückwunsch an unser Team für diese Leistung! Wir sind stolz auf euch!
Weitere Informationen zu RUNTERRA unter runterra.de.
Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.
Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.