Letzte Woche feierten wir das 20-jährige Dienstjubiläum unseres Kollegen, Volker Pleuß, bei MUNKERT & PARTNER.
Wir freuen uns, dass er seinen beruflichen Lebensweg schon so lange mit uns geht:
Begonnen hat Herr Pleuß bei MUNKERT & PARTNER mit einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten und qualifizierte sich dann als Bilanzbuchhalter weiter. Aktuell liegen seine Arbeitsschwerpunkte im Bereich Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Immobilienbewertung und Erstellung von Jahresabschlüssen samt Steuererklärungen.
Was Herrn Pleuß seit so vielen Jahren bei MUNKERT & PARTNER begeistert? „Ich fühle mich bei MUNKERT & PARTNER gut aufgehoben. Die Vorgesetzten und Kollegen haben immer ein offenes Ohr bei Fragen. Man findet immer jemanden der eine Antwort weiß, egal wie verzwickt die Fragestellung ist. Das fachliche Wissen ist beachtlich!“, sagt Herr Pleuß.
Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmal ganz herzlich, dass Herr Volker Pleuß, schon seit 20 Jahren Teil unseres Teams ist! Wir freuen uns auf viele weitere Jahre!
Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.
Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.