Letzte Woche feierten wir das 20-jährige Dienstjubiläum unseres Kollegen, Volker Pleuß, bei MUNKERT & PARTNER.
Wir freuen uns, dass er seinen beruflichen Lebensweg schon so lange mit uns geht:
Begonnen hat Herr Pleuß bei MUNKERT & PARTNER mit einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten und qualifizierte sich dann als Bilanzbuchhalter weiter. Aktuell liegen seine Arbeitsschwerpunkte im Bereich Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Immobilienbewertung und Erstellung von Jahresabschlüssen samt Steuererklärungen.
Was Herrn Pleuß seit so vielen Jahren bei MUNKERT & PARTNER begeistert? „Ich fühle mich bei MUNKERT & PARTNER gut aufgehoben. Die Vorgesetzten und Kollegen haben immer ein offenes Ohr bei Fragen. Man findet immer jemanden der eine Antwort weiß, egal wie verzwickt die Fragestellung ist. Das fachliche Wissen ist beachtlich!“, sagt Herr Pleuß.
Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmal ganz herzlich, dass Herr Volker Pleuß, schon seit 20 Jahren Teil unseres Teams ist! Wir freuen uns auf viele weitere Jahre!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.