Im Juli fand unser diesjähriger Betriebsausflug statt, bei dem wir bei bestem Wetter ein abwechslungsreiches Programm genießen konnten.
Der Betriebsausflug begann mit einer Führung am historischem Brückkanal. Während der Führung haben wir Einblicke in das Innere der Brücke sowie in die Geschichte des Ludwig-Kanals erhalten.
Anschließend wanderten wir durch die Schwarzachklamm, ein Naturschutzgebiet an der südlichen Grenze des Lorenzer Reichswaldes und eines der schönsten Geotope Bayerns.
Zu guter Letzt ließen wir den Betriebsausflug mit leckerem Essen und kühlen Getränken in einem Biergarten ausklingen – wir hatten sehr viel Spaß! Vielen Dank für die Organisation.
Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.
Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.