Am Donnerstag, den 21. Juli 2022 besuchten wir gemeinsam das Waldrestaurant Schießhaus in Nürnberg. Neben köstlichem Gegrillten und süßem Nachtisch hatten unsere Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, lustige Stunden beim Bogenschießen und Minigolf zu verbringen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Ihr Team von MUNKERT & PARTNER
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Begünstigungsvorschriften der §§ 13a, 13b und 13c ErbStG a. F. für den Erwerb eines Kommanditanteils auch dann anwendbar sind, wenn dieser im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen
Ein zwischen Ehegatten geschlossenes Mietverhältnis ist mangels Fremdüblichkeit nicht steuerlich anzuerkennen, wenn es bereits an einer klaren und eindeutigen Vertragsgestaltung fehlt.