Sommer, Sonne und ein Eis in der Mittagspause. Letzten Donnerstag am 30. Juni 2022 haben wir uns im Innenhof unserer Kanzlei getroffen. Mit Eis von Eis im Glück, Wassermelone und lieben Kolleginnen und Kollegen lassen sich die warmen Temperaturen doch gut aushalten.
Kommen Sie gut durch den Sommer und bleiben Sie gesund!
Ihr Team von MUNKERT & PARTNER
Das Finanzgericht Düsseldorf stellt klar, dass das Finanzamt nachweisen muss, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen den Gesellschaftern zugeflossen sind und als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gelten.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Ausgleichszahlungen aus der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.
Im Streitfall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.