Ein Beitrag von Anja Wolf
Steuerberaterin, Dipl.-Kffr. und Fachberaterin Internationales Steuerrecht bei MUNKERT & PARTNER
Die Grundsteuer muss zum 1. Januar 2025 aufgrund einer Verfassungsgerichtsentscheidung neu festgesetzt werden.
Auf den Internetseiten der bayerischen Finanzämter wurde die Allgemeinverfügung des bayerischen Landesamtes für Steuern vom 30. März 2022 mit der Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung veröffentlicht.
Unabhängig der vorgenannten Veröffentlichung erhalten die Grundstückseigentümer zusätzlich eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Nach Auskunft der bayerischen Finanzbehörde erfolgt der Versand zeitversetzt bis Ende Juni 2022.
Parallel zu Bayern wurden bereits oder werden auch noch in den anderen Bundesländern Allgemeinverfügungen/Schreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung versendet.
Bei der Grundsteuererklärung handelt es sich um eine sogenannte Feststellungserklärung.
Wer ist verpflichtet eine Feststellungserklärung abzugeben?
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Was ist der Steuergegenstand?
Wie ist der Zeitplan und wie ist die Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen?
Jahr 2022
Jahre 2023 bis 2024
Jahr 2025
Einreichung der Feststellungserklärung
Die Feststellungserklärungen sind elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Finanzverwaltung stellt die elektronischen Formulare ab dem 1. Juli 2022 über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt bereit.
Der Grundstückseigentümer kann die elektronischen Formulare selbst über das ELSTER-Portal beim Finanzamt einreichen oder die Übermittlung erfolgt durch den vom Grundstückseigentümer beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsberater oder Rechtsanwalt.
Wie setzt sich die Grundsteuer zusammen?
Welche Daten werden für die Feststellungserklärung benötigt?
Der Umfang der benötigten Daten richtet sich danach, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet. Die Grundsteuer wird entsprechend der nachfolgend dargestellten Berechnungsmodelle ermittelt.
Bundesmodell
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Modifiziertes Bundesmodell
Saarland, Sachsen
Flächenmodell
Bayern
Modifiziertes Bodenwertmodell
Baden-Württemberg
Wohnlagenmodell
Hamburg
Flächen-Faktor-Modell
Hessen
Flächen-Lage-Modell
Niedersachsen
Ohne auf die Besonderheiten der Berechnungsmodelle einzugehen, gibt es grundsätzliche Daten, die für die Feststellungserklärung benötigt werden:
Daten, die Sie dem Grundbuchauszug entnehmen können:
Daten, die Sie dem bisherigen jährlichen Grundsteuerbescheid entnehmen können:
Daten, die Sie aus Kaufverträgen, Bauunterlagen entnehmen können:
Was passiert bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Feststellungserklärung?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Darüber hinaus kann das Finanzamt bei Nichtabgabe der Feststellungserklärung die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Wie unterstützen wir Sie bei der Feststellungserklärung?
Wollen Sie uns mit der Abgabe der Feststellungserklärung beauftragen, dann bitten wir Sie, die Rückantwort bis zum 15. Mai 2022 unterschrieben an uns zurückzusenden.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
MUNKERT & PARTNER Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte
Telefon: + 49 (0) 911 – 59 87 01 | Telefax: + 49 (0) 911 – 59 87 400
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