3. Hybrider Berufsbasar der Wirtschaftsschule Nürnberg – MUNKERT & PARTNER ist mit dabei!

22.02.2024

Am Freitag, den 01. März 2024, findet die Präsenzveranstaltung zum Berufsbasar der Wirtschaftsschule Nürnberg statt – Eine perfekte Gelegenheit einen passenden Ausbildungsplatz zu finden!

Der Berufsbasar richtet sich an Schüler*innen und Ausbildungssuchende, die sich über Ausbildungsberufe informieren und einen Ausbildungsplatz finden möchten. Dazu stellen rund 60 Ausbildungsbetriebe ihr Ausbildungsangebot vor und präsentieren insgesamt mehr als 300 Ausbildungsmöglichkeiten!

Wir sind auch vor Ort und informieren an unserem Unternehmensstand im 2. Stock (Gang) über unsere freien Ausbildungsplätze zur/zum

Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher und interessante Gespräche!

Wichtige Daten zum Präsenz-Berufsbasar auf einen Blick:

  • Wann: Freitag, 01. März 2024, 8:00 – 13:30 Uhr
  • Wo: Städtische und Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberg, Nunnenbeckstraße 40, 90489 Nürnberg, unser Unternehmensstand befindet sich im Gang im 2. Stock

Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der Website des Berufsbasars.

Berufsbasar wird als Virtueller Berufsbasar vom 4. März bis 1. August 2024 fortgeführt

Im Anschluss an den Präsenz-Berufsbasar wird der Basar vom 4. März bis 1. August 2024 virtuell fortgeführt. Dadurch haben Interessierte auch im Nachgang die Möglichkeit das Ausbildungsangebot der teilnehmenden Unternehmen digital zu erkunden und den perfekten Ausbildungsplatz für sich zu finden. Die dazugehörige Plattform wird am dem 04.03.2024 freigeschaltet (Weitere Infos gibt es hier).




Weiteres aus Aktuelles/News

16.12.2024

Dr. Michael Munkert-Stipendium WS 2024/2025

Das Dr. Michael Munkert-Stipendium in Höhe von 1.500 € geht im WS 2024/2025 an Frau Theresa Dotterweich.

13.12.2024

Unser Jahresrundschreiben 2025

Ein Ausblick – warum wir wieder mehr Optimismus wagen sollten

02.12.2024

Aufteilung des Kaufpreises für Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude – Anschaffungskosten für Besteuerung

Wenn eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen wurde, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.